Die Rettungsgasse muss nicht erst bei einem Stau gebildet werden, sondern auch, wenn der Verkehr anfängt zu stocken beziehungsweise Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Das gilt sowohl bei zwei-, als auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht kurzzeitig eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen.
Die Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen
Bei einer zweispurigen Autobahn ist das Bilden einer Rettungsgasse denkbar einfach: Fahrzeuge, die sich auf der linken Fahrbahn befinden, fahren so weit wie möglich nach links. Kfz auf der rechten Spur müssen möglichst weit nach rechts bewegt werden. Auf diese Weise wird in der Mitte der Fahrbahn eine Rettungsgasse geschaffen, die Notarzt und Sanitäter nutzen können, um die Unfallstelle zu erreichen.
Die Rettungsgasse auf mehreren Spuren
In diesem Fall müssen die Kraftfahrzeuge auf der linken Spur nach links manövriert werden. Alle übrigen Fahrzeuge müssen nach rechts ausweichen, um eine Rettungsgasse zu bilden. Als Eselsbrücke fungiert hier die rechte Hand: Der Daumen steht dabei für die Kfz auf der linken Fahrbahn, die Finger symbolisieren die restlichen Fahrzeuge. Der Abstand zwischen Daumen und Zeigefinger steht für die Rettungsgasse.
Bilden Sie keine Rettungsgasse, kann das ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro nach sich ziehen. In jedem Fall kommen 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.