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Pflegeberatung: Verpflichtend, notwendig, sinnvoll – aber häufig unbekannt.

Foto: André Zelck / DRK

Hilden, 16.08.2023. Vier von fünf Pflegebedürftige in Deutschland werden zu Hause versorgt, in den meisten Fällen durch ihre Angehörige. Das stellt viele pflegende Angehörige vor Herausforderungen. Schwierige Situationen sind dann zu bewältigen, der Beratungsbedarf ist hoch. Viele Angehörige wissen jedoch nicht wo sie Beratung und Unterstützung erhalten können. Das bestätigt eine repräsentative Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP): 60 Prozent der Befragten wussten nichts über die Notwendigkeit einer Pflegeberatung, 75 Prozent der Befragten kannten keine Beratungsmöglichkeit in ihrer Wohnortnähe.

Dabei besteht schon bei Personen ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen. Ambulante Pflegedienste des Roten Kreuzes in Hilden bieten diese Gespräche flächendeckend an.

„Viele Menschen wissen gar nicht, welche Leistungen sie alle erhalten könnten!“

„Viele Menschen mit Pflegegradeinstufung wissen gar nicht, welche Leistungen sie alle erhalten können!“ betont Heike Bols, Leiterin der Ambulanten Dienste in Hilden. Sie weist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit dieser Gespräche hin: „Jeder pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 muss laut Pflegekasse den regelmäßigen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Bei diesem Besuch werden die Leistungen der Pflegeversicherung, Finanzierungsmöglichkeiten für Entlastungen, Hilfsmittelberatung und allgemeine Informationen zum Umgang mit Pflegebedarf besprochen“. Gerade für Menschen mit Pflegegrad, die ihre notwendigen Hilfen selbständig oder mit Angehörigen meistern, ist diese Beratungsleistung sinnvoll und notwendig.

Bestmögliche Unterstützung durch Beratungsgespräche

„Vielen pflegebedürftigen Menschen könnte noch besser geholfen werden, wenn sie die kostenlose Beratung auch in Anspruch nehmen würden“, so Bols. Der Beratungsbesuch ist eine wertvolle Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, der speziell darauf abzielt, die Menschen in ihren eigenen vier Wänden bestmöglich zu unterstützen und so ein langes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt die Pflegekasse.

Personen in den Pflegegraden 2 und 3 benötigen eine halbjährliche Beratung. Personen in den Pflegegraden 4 und 5 müssen vierteljährlich das Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.

Für Fragen rund um den Beratungseinsatz oder zur Vereinbarung eines Termins stehen die Expertinnen und Experten des Deutschen Roten Kreuzes zur Verfügung: www.drk-pflegedienste-hilden.de / Tel.: Tel. 02103 - 242 792 / Mail: SST.Hilden@drk-nordrhein.de