·

Parlamentarisches Frühstück zur Bereichsausnahme für den Rettungsdienst in Brüssel

Brüssel. Am Vorabend der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof zur Umsetzung der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst hatte der Bochumer Europaabgeordnete Dennis Radtke MdEP Vertreterinnen und Vertreter der anerkannten Hilfsorganisationen aus Nordrhein-Westfalen zu einem Parlamentarischen Frühstück nach Brüssel eingeladen. Für das DRK in NRW konnten der Vizepräsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe Heinz-Wilhelm Upphoff und Dr. Sascha Rolf Lüder noch einmal den schwierigen politischen Weg hin zur Schaffung der Bereichsausnahme skizzieren. Sie verbanden dies mit einem Plädoyer für die Umsetzung der Ausnahmeregelung durch die Träger des Rettungsdienstes: „Die Bereichsausnahme hat dem Bund und den Ländern die Möglichkeit eröffnet, den Kommunen wie den anerkannten Hilfsorganisationen ein Stück Unabhängigkeit zurückzugeben, die diese benötigen, um ihren Pflichten im Alltag, in der Katastrophe und auch im bewaffneten Konflikt zu erfüllen. Insoweit klar muss aber auch sein: Die Bereichsausnahme hat diese Tür für den Erhalt eines starken Ehrenamtes in Rettungsdienst und Katastrophenschutz nur geöffnet. Durchgehen müssen die Verantwortlichen jetzt selbst." Der Europäische Gerichtshof verhandelt am 5. September 2018 über Einzelfragen zur Umsetzung der Bereichsausnahme. Die Ausnahmeregelung für eine Vergabepflichtigkeit rettungsdienstlicher Aufträge insgesamt steht vor dem Gerichtshof nicht zur Disposition. Ein Urteil des Gerichtshofes wird für Ende 2018/ Anfang 2019 erwartet.