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Hilfsorganisationen in NRW unterstützen über die Feiertage Pflegeeinrichtungen bei Schnelltests von Besuchenden

Düsseldorf/Münster, 23.12.2020. Die Hilfsorganisationen in Nordrhein-Westfalen (DRK, ASB, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst) werden die Pflegeeinrichtungen im Land bei Corona-Schnelltests von Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung vom 23. Dezember 2020 bis zum 2. Januar 2021 unterstützen. Über 1.000 Helferinnen und Helfer der vier Hilfsorganisationen werden in den kommenden Tagen täglich in NRW dafür im Einsatz sein.

Sie kommen damit einer Bitte von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann nach, in diesem besonders besucherintensiven Zeitraum das Sicherheitsniveau für möglichst viele Besuche zu erhöhen und die Pflegekräfte zu entlasten. Ein lückenloses Unterstützungsangebot für alle Pflegeinrichtungen an allen Wunschtagen kann leider nicht garantiert werden. Die Verfügbarkeiten orientieren sich an den örtlichen Kapazitäten der Hilfsorganisationen. Dabei trägt das Land die Verantwortung für die regulatorischen Rahmenbedingungen (z.B. Corona-Schutzverordnung) und übernimmt die Kosten für die Einsätze der Hilfsorganisationen.

Die Träger der Pflegeeinrichtungen sind für die Beauftragung der Hilfsorganisationen zuständig: Sie prüfen den Bedarf (Anzahl der Tage) an externer Unterstützung für die Testung von Besuchenden in ihren Einrichtungen und geben diesbezüglich zeitnah und rechtzeitig Informationen an die lokalen Hilfsorganisationen. Sie stellen Räumlichkeiten und zertifiziertes, zugelassenes Material für die Schnelltestungen zur Verfügung und persönliche Schutzausrüstungen bereit. Außerdem sind sie für die Registrierung der besuchenden bzw. zu testenden Personen und die Dokumentation sowie die Meldung der Ergebnisse zuständig. Abhängig von der Dichte an Pflegeeinrichtungen oder der Nachfrage an Schnelltests können die jeweilige WTG-Behörde und die lokalen Gliederungen der Hilfsorganisationen Sonderwege abstimmen.  Befinden sich beispielsweise in einem Ballungsraum mehrere Einrichtungen in unmittelbarer Nähe, könnten die Testungen auch in einer zentral gelegenen Lokalität stattfinden.

► zur Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW:

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/coronavirus-hilfsorganisationen-unterstuetzen-bei-testungen-pflegeeinrichtungen