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Gemeinsam. Sozial. Für NRW. Die Freie Wohlfahrtspflege fordert die Politik auf, Stellung zu beziehen.

Köln, 9. Februar 2017. Was eine gelungene oder eine verfehlte Sozialpolitik erreicht oder anrichtet erfährt die Freie Wohlfahrtspflege täglich in ihren Einrichtungen und Diensten. Unter dem Motto Gemeinsam. Sozial. Für NRW. fordert sie mit ihren Sozialpolitischen Positionen und Forderungen zur kommenden Landtagswahl die Parteien auf, zu den drängenden sozialen Fragen in NRW Stellung zu beziehen.

„Die künftige Landesregierung muss sich vielen grundsätzlichen Anforderungen aber auch zahlreichen Aufgaben im Detail stellen, wenn die Lebensverhältnisse in unserem Land nachhaltig sozialer und gerechter gestaltet werden sollen“, sagt Andreas Johnsen, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege in NRW. Damit verweist er auf den Katalog der sozialpolitischen Positionen und Forderungen zur Landtagswahl 2017, mit dem die 16 in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbände mit der Politik in einen konstruktiven Dialog treten wollen. „Uns eint dabei die Überzeugung vom Wert der Vielfalt, des Vorrangs der Initiative von unten und der Notwendigkeit des sozialen Ausgleichs in unserer Gesellschaft“, so Johnsen zum Hintergrund der gemeinsamen Initiative.

Für die Freie Wohlfahrtspflege NRW sind ihre sozial- und gesellschaftspolitischen Grundsätze, die dem Forderungskatalog vorangestellt sind, vor allem eine Handlungsaufforderung an die Politik, die Gesellschaft in NRW zusammen zu halten und sie auf Basis durchgängig greifender sozialer Unterstützungs- und Hilfsangebote stark zu machen gegen Populisten und destruktive, radikale Kräfte. „Wenn das schwindende Vertrauen in die Bindungskraft und die Leistungsfähigkeit der politischen und sozialen Institutionen wieder gestärkt werden soll, muss die Armutsbekämpfung zum wesentlichen Merkmal des sozialstaatlichen Handelns gemacht werden – die Eigenverantwortung des Einzelnen funktioniert doch nur dann, wenn gesellschaftliche Teilhabe, Chancengerechtigkeit und die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe gewährleistet sind“ betont Johnsen.

Die Wahlprüfsteine werden jetzt an die Parteien versendet, sie stehen unter www.freiewohlfahrtspflege-
nrw.de
 zum download bereit.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände
der Freien Wohlfahrtspflege
des Landes Nordrhein-Westfalen
Pressestelle
c/o AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V.
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E-Mail: presse(at)freiewohlfahrtspflege-nrw(dot)de
Kontakt: Isolde Weber, Pressesprecherin


Hintergrund:
Im Kontext der Flüchtlings- und Sicherheitsdebatte gilt für die Freie Wohlfahrtspflege der
uneingeschränkte Grundsatz, dass die Unantastbarkeit der Menschenwürde und der
Schutz der unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte für alle Menschen gelten, die in
diesem Land dauerhaft oder vorübergehend leben, unabhängig von ihrer
Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus. Gleichzeitig macht die Freie
Wohlfahrtspflege deutlich, dass das Recht auf freie Ausübung der Religion auch dazu
verpflichtet, die Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit, die persönliche
Unversehrtheit anderer zu respektieren und die Rechte von Minderheiten anzuerkennen.
In den 90 einzelnen „Wahlprüfsteinen“ geht es unter anderem um Bildungsgerechtigkeit,
Integration, die Qualitätsverbesserung in der pflegerischen Versorgung, Maßnahmen
gegen Armut und soziale Ausgrenzung oder auch die nachhaltige Förderung von Suchtund
Schuldnerberatungsstellen, Jugendsozialarbeit oder Arbeitslosenzentren.

In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich 16 Spitzenverbände in
sechs Verbandsgruppen zusammengeschlossen. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bieten
sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte
und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege ist die Weiterentwicklung
der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote.
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale
Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit.