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Deutsches Rotes Kreuz gibt Erste-Hilfe-Tipps für Silvester

Düsseldorf, 29.12.2022. Silvester bedeutet für viele Menschen, ausgiebig den Jahresausklang zu feiern und dann auf das neue Jahr anzustoßen. Doch für den Rettungsdienst ist die Nacht vielerorts geprägt von einem sehr hohen Einsatzaufkommen. Übermäßiger Alkoholkonsum, körperliche Auseinandersetzungen und Verletzungen durch Böller und Scherben sorgen in jedem Jahr für zahlreiche Rettungsdiensteinsätze. Das Deutsche Rote Kreuz im Landesverband Nordrhein appelliert daher, sich verantwortungsvoll und umsichtig zu verhalten, damit die Feier nicht in der Notaufnahme endet.

Nach zwei Jahren mit bundesweitem Feuerwerksverbot ist privates Feuerwerk zum Jahreswechsel 2022/2023 vielerorts nun wieder gestattet. Aus gesundheitlichen und Umweltschutz-Gründen ist dennoch von Feuerwerk abzuraten. Wer nicht darauf verzichten möchte, den ruft das Deutsche Rote Kreuz zum vorsichtigen Umgang mit Pyrotechnik auf und gibt Erste-Hilfe-Tipps für den Ernstfall.

„Der Rettungsdienst hat zur Silvesternacht vor allem mit Alkoholvergiftungen, Hand-, Augen- oder Schnittverletzungen und Verbrennungen zu tun“, berichtet Jens Richter, der als Lehrer in der Akademie für Aus- und Weiterbildung angehende Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auf solche Situationen vorbereitet. „Die Silvesternacht ist für die meisten Menschen ein besonderes Erlebnis. Auch wenn viele nach der zweijährigen Pause nun endlich wieder ausgelassen und mit privatem Feuerwerk feiern wollen, sollten Vorsicht und Rücksicht dabei weiter im Vordergrund stehen“, betont Richter.

1. Handverletzungen
Größere Wunden müssen steril abgedeckt werden. Bei größerem Blutverlust muss sofort ein Notarzt verständigt werden. Abgerissene Finger oder Fingerteile sollten möglichst geborgen und dem Rettungsdienst übergeben werden.

2. Verbrennungen
Leichte Verbrennungen, die die Größe der Handfläche nicht überschreiten, können kurze Zeit mit lauwarmen Leitungswasser gekühlt werden und bei Bedarf steril abgedeckt werden. Größere Verbrennungen (Verkohlung der Haut, leichte bzw. keine Schmerzen) sind ein Fall für den Notarzt.

3. Augenverletzungen
Verletzungen durch eingedrungene Fremdkörper und Verbrennungen sind typische Augenverletzungen an Silvester. Bei Augenverletzungen müssen beide Augen durch einen Verband ruhiggestellt werden, damit das letzte Auge nicht mehr bewegt wird. Betroffene sehen nun nichts mehr und müssen betreut werden. Auf jeden Fall sollte der Notruf 112 gewählt werden.

4. Alkoholvergiftungen
Maßloser Alkoholkonsum kann zu einer Vergiftung mit lebensgefährlichen Folgen führen. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn jemand durch überhöhten Alkoholkonsum zusammenbricht, muss das aber unbedingt ernst genommen werden: Sofort die Atmung prüfen! Bleibt eine Person auch nach wiederholten Ansprechversuchen bewusstlos, muss unbedingt der Notruf 112 gewählt werden und die Person in die stabile Seitenlage gebracht werden. In einer kalten Silvesternacht im Freien ist auch unbedingt an den Wärmeerhalt zu denken, um eine drohende Unterkühlung zu verhindern.

5. Abgerissene Finger
Abgerissen Finger sind an Silvester keine Seltenheit. Der abgerissene Finger sollte so keimfrei wie möglich in ein Stück Verbandmaterial eingewickelt werden. Das kann zur Not auch ein frisch gewaschenes Stofftaschentuch sein. Dieses sollte in einen Plastikbeutel gegeben werden, der dann in einen zweiten Plastikbeutel gegeben wird und mit Wasser und Eis gefüllt wird. Der amputierte Finger sollte unter der Wasseroberfläche sein, darf aber nicht mit Wasser oder Eis in Berührung kommen. Auch in dieser Situation sollte der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmiert werden.

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► Journalistinnen und Journalisten stellen wir zur aktullen Mitteilung umfangreiches Pressematerial zur Verfügung: www.drk-nordrhein.de/silvester .