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Achtsam feiern. Gesund ins neue Jahr starten. Deutsches Rotes Kreuz gibt Erste-Hilfe-Tipps für Silvester

Düsseldorf, 29.12.2020. Auch wenn die Silvesternacht aufgrund der Corona-Pandemie in NRW womöglich ruhiger ausfallen wird als sonst, befürchtet das Rote Kreuz dennoch wieder zahlreiche Unfälle rund um die Silvesterfeier. Denn: Pauschal wird das Zünden von Feuerwerk und Böllern an Silvester in NRW nicht verboten. Zudem sorgen vielerorts übermäßiger Alkoholkonsum und körperliche Auseinandersetzungen für zahlreiche Rettungsdiensteinsätze. Das Deutsche Rote Kreuz im Landesverband Nordrhein appelliert daher, die Corona-Regeln einzuhalten und sich verantwortungsvoll und umsichtig zu verhalten.

„Der Rettungsdienst hat zur Silvesternacht vor allem mit Alkoholvergiftungen, Hand-, Augen- und Schnittverletzungen und Verbrennungen zu tun“, berichtet Simeon Schwarz, der als Lehrer in der DRK-Landesschule Nordrhein angehende Notfallsanitäter auf solche Situationen vorbereitet. „Auch bei ausgelassener Stimmung sollten Regeln gelten, um unbeschwert ins neue Jahr feiern zu können“ so Schwarz.

1.    Handverletzungen
Größere Wunden müssen steril abgedeckt werden. Bei größerem Blutverlust muss sofort ein Notarzt verständigt werden. Abgerissene Finger oder Fingerteile sollten möglichst geborgen und dem Rettungsdienst übergeben werden.

2.    Verbrennungen
Leichte Verbrennungen, die die Größe der Handfläche nicht überschreiten, sollten kurze Zeit mit Leitungswasser gekühlt werden. Große Verbrennungen (Verkohlung der Haut, leichte bzw. keine Schmerzen) sind ein Fall für den Notarzt.

3.    Augenverletzungen
Verletzungen durch eingedrungene Fremdkörper und Verbrennungen sind typische Augenverletzungen an Silvester. Bei Augenverletzungen müssen beide Augen durch einen Verband ruhiggestellt werden, damit das letzte Auge nicht mehr bewegt wird. Betroffene sehen nun nichts mehr und müssen betreut werden. Auf jeden Fall sollte der Notruf 112 gewählt werden.

4.    Alkoholvergiftungen
Maßloser Alkoholkonsum kann zu einer Vergiftung mit lebensgefährlichen Folgen führen. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn jemand durch überhöhten Alkoholkonsum zusammenbricht, muss das unbedingt ernst genommen werden: Sofort Atmung und Puls prüfen! Bleibt eine Person auch nach wiederholten Ansprechversuchen bewusstlos, muss unbedingt der Notruf 112 gewählt werden. Es besteht die Gefahr, dass die bewusstlose Person erbricht und die Atemwege verschlossen werden. Deshalb ist es wichtig die Person in eine stabile Seitenlage zu bringen und möglichst warm zu halten. In einer kalten Silvesternacht im Freien sind solche Maßnahmen wegen der drohenden Unterkühlung lebensrettend.

5.    Abgerissene Finger
Abgerissen Finger sind an Silvester keine Seltenheit. Der abgerissene Finger sollte möglichst keimfrei in ein Stück keimfreien Stoff eingewickelt werden. Das kann zur Not ein frisch gewaschenes Stofftaschentuch sein. Dieses sollte in einen Plastikbeutel gegeben werden. Dieser Beutel sollte in einen zweiten Plastikbeutel gegeben werden und mit Wasser und Eis gefüllt werden. Der amputierte Finger sollte unter der Wasseroberfläche sein, darf aber nicht mit Wasser in Berührung kommen. Die verletzte Person sollte schnellstmöglich in die Notaufnahme gebracht werden.