13.09.2024
25.10.2024
03.12.2024
Zeitraum: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
DRK Kreisverband Bonn e.V.
Bildungswerk
Endenicher Straße 131
53115 Bonn
99,00€ pro Person
Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen, die u.a. Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.
Die Anzahl von Brandschutzhelfer*innen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfer*innen kann z.B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Beschäftigte müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Die Unterweisung entspricht den Vorgaben der DGUV 205-023.
Zielgruppe:
Voraussetzungen:
Für eine Teilnahme sind keinerlei Voraussetzungen erforderlich.
Inhalte:
Lehrgangszeiten:
Dieser Lehrgang besteht aus einem Termin à 4 Unterrichtseinheiten. Über untenstehende Kursansicht können Sie sich direkt für einen Termin anmelden.
Hinweis:
Wir bieten den Brandschutzhelfer*in (nach den Vorgaben der DGUV 205-023 ) auch Inhouse bei Ihnen an. Sprechen Sie uns gerne an!
DRK Kreisverband Bonn e.V.
Bildungswerk
0228 / 9831-0
Link: https://www.drk-bonn.de/kurse/brandschutzhelferin/
Träger: Kreisverband Bonn e.V.